Stellungnahme der antifaschistischen gruppe 5 zum Strafverfahren gegen den Verbindungsstudenten Amadeus Quirin Hölle wegen der Tötung eines Studenten

I. Einleitung: Informationslage und linke Erwartungshaltung

Vor etwas mehr als einem Jahr, in den frühen Morgenstunden am Sonntag, 12.10.2014, wurde Patrick H., ein Erstsemesterstudent der Sozialwissenschaften, in der Marburger Oberstadt getötet. Todesursache war ein Stich ins Herz mit einem Taschenmesser durch den Verbindungsstudenten der Landsmannschaft Nibelungia zu Marburg, Amadeus Quirin Hölle. Die Nibelungia ist eine pflichtschlagende Verbindung, ansässig im Hainweg 20 in Marburg, und organisiert im Dachverband Coburger Convent.
Die Erwartungshaltung, als Antifagruppe Position zu dieser Tat zu beziehen, war offensichtlich. Entsprechend bemühten wir uns sofort intensiv, sämtliche verfügbaren Informationen zusammenzutragen. Dies erwies sich jedoch als schwierig, da wir nur auf wenige Augenzeug_innenberichte zurückgreifen konnten. Zentrale Informationsquelle waren auch für uns die Medien, vor allem die Oberhessische Presse. Eine Informationsquelle, die bekanntermaßen ohnehin mit Vorsicht zu genießen ist. In der Sache selbst bestimmten vor allem Gerüchte den öffentlichen Diskurs: Von einem Einstecktuch war die Rede, von Verbindungscouleur, von Nazimord. Klarheit konnte so kurz nach der Tat nicht geschaffen werden. Insbesondere die für uns bedeutsame Frage, ob sich der Streit um die Verbindungszugehörigkeit Hölles drehte, konnte damals nicht beantwortet werden. Die völlig unklare Faktenlage trotz intensivster Bemühungen veranlasste uns dazu, diese Unklarheiten ganz ehrlich als Dilemma antifaschistischer Analyse öffentlich zu machen: „Verbindungen erziehen ihre Mitglieder zu reaktionär verwendeten Werten wie Ehre, Treue und mannhafter Wehrhaftigkeit. Inwieweit dies jedoch mit der konkreten Tat in Zusammenhang steht, bleibt noch zu klären.“ Unsere einzig mögliche Konsequenz sahen wir darin, das Verfahren genauestens aus einem politischen Blickwinkel zu beobachten und ggf. kritisch zu begleiten.

Es werden zunächst einige Erkenntnisse über Verbindungsmitglieder und ihre Seilschaften veröffentlicht (II.). Im Gegensatz zu den meisten Personen, die sich insbesondere im Internet dazu berufen sahen, den Prozess und die Lage der linken Szene in Marburg zu beurteilen, beruhen unsere Informationen auf einer lückenlosen und gewissenhaften Prozessbeobachtung, bei der wir jede der 32 Zeug_innen-Aussagen und alle sonstigen Verfahrenshandlungen an den sechs Prozesstagen vollständig mitbekommen haben. Neben den allgemeinen Erkenntnissen über das Verbindungswesen liefern wir hiermit zudem unsere Einschätzung zum Strafverfahren selbst (III.) sowie eine allgemeine politische Einschätzung der Geschehnisse rund um die Tat und den Prozess (IV.).

II. Vorstellungsrunde

Die Informationen aus dem Gerichtsverfahren über die Zugehörigkeit von Beteiligten zu Studentenverbindungen lassen sich wie folgt darstellen:

Landsmannschaft Nibelungia Marburg (Coburger Convent/farbentragend/pflichtschlagend):
– Amadeus Quirin Hölle: wohnhaft in Marburg, Pilgrimstein 22 (Angeklagter)
– Dr. Axel Wöller (Rechtsanwalt von Amadeus Quirin Hölle, Kanzlei in 10117 Berlin)
– Ludwig Bettelhäuser (Vorsitzender der Aktivitas im Sommersemester 2014)

Turnerschaft Schaumburgia Marburg (Coburger Convent/farbentragend/pflichtschlagend):
– Ali Baram Shahid (an Schlägerei beteiligt)
– Darman Shahid (Bruder von Ali Baram Shahid)
– Moritz Justus Philipp Wegner (an Schlägerei beteiligt)
– Stephan Wegner (Vater von Moritz Wegner, Rechtsanwalt, Kanzlei in 97199 Ochsenfurt)

Am Vorabend der Tat waren die meisten der Beteiligten zu sogenannten Semesterantrittskneipen auf den jeweiligen Verbindungshäusern zusammengekommen – ein Zusammentreffen der Seilschaften. Ali Baram Shahid, einer der beiden Verbindungsstudenten, die zur Tatzeit mit Hölle weilten, durfte an seiner Schaumburgia-Feierlichkeit allerdings nicht teilnehmen, da er wegen schlechter Studienleistungen gerade eine Disziplinarstrafe seiner Verbindung verbüßte, die ihm neben der Teilnahme an Verbindungsveranstaltungen auch grundsätzlich den Kontakt zu anderen Korporierten untersagte – ein wundervolles Beispiel stupider, autoritärer Verbindungssozialisation.
Ali Baram Shahid sowie der andere in der Tatnacht anwesende Korporierte, Moritz Justus Philipp Wegner, unternahmen bei ihrer polizeilichen Vernehmung in den frühen Morgenstunden der Tatnacht den Versuch, ihren guten Freund Amadeus Hölle, der geflohen war, dadurch zu schützen, dass sie leugneten ihn zu kennen und stattdessen angaben, ihn erst an dem Abend als „Tim“ kennengelernt zu haben. Ein perfider Vertuschungsversuch, der verbindungsstudentischen Korpsgeist erkennen lässt. Doch kurz nach ihrer Aussage – wohl auf Drängen des Alten Herren Rechtsanwalt Stephan Wegner – nahmen beide wieder Abstand von ihrem Versuch und sagten zumindest hinsichtlich ihrer Beziehung zu Hölle die Wahrheit.

III. Erkenntnisse über das Tötungsdelikt und das staatliche Strafverfahren

Das Strafverfahren wurde vor dem Landgericht Marburg an sechs Prozesstagen sehr eingehend geführt. Unsere Einschätzung über die Tat selbst sowie deren Würdigung durch das Strafgericht erfolgt anhand von drei Feststellungen:

1. Amadeus Quirin Hölle hat im Laufe einer Schlägerei zwischen zwei Gruppen einen Messerstich ausgeführt und damit Patrick H. getötet.
Vor der Bar „Roxy“ in der Marburger Oberstadt (Reitgasse) war es in der Tatnacht zu einer Schlägerei zwischen zwei Gruppen gekommen. Die eine Gruppe bestand aus den drei Verbindungsstudenten Hölle, Shahid und Wegner, die andere Gruppe aus dem Opfer Patrick H. sowie sechs seiner Freunde. Im Verlauf dieser Schlägerei stach Hölle mit seinem Taschenmesser in die Brust des Opfers, welches später dieser Verletzung erlag.
Die Aussagen der Verbindungsstudenten, sich entweder nicht an den Messerstich erinnern zu können bzw. einen „Zusammenstoß“ wahrgenommen zu haben (Hölle) oder überhaupt nichts davon mitbekommen zu haben (Shahid/Wegner), bewerten wir im Großen und Ganzen als unglaubwürdige und abgesprochene Schutzbehauptungen. Hölle versuchte selbstverständlich durch eine gut vorbereitete Aussage, sich selbst zu entlasten. Shahid und Wegner unterstützten ihn dabei, jedoch war ihnen die jeweils eigene Entlastung wichtiger als die Entlastung Hölles. Glaubhaft an den Aussagen der Verbindungsstudenten waren allenfalls die Angaben zum Trunkenheitszustand, der bei allen Beteiligten weit fortgeschritten war.
Die Freund_innen des Opfers konnten wie auch alle außenstehenden Zeug_innen keine Angaben zum Einsatz eines Messers machen. Niemand hatte in der turbulenten Situation einen Stich mit einem Messer wahrgenommen. Letztendlich sprachen in dieser Frage aber die Fakten für sich. Staatsanwaltschaft und auch das Gericht teilten im Ergebnis diese Einschätzung und nahmen das Vorliegen eines Tötungsdeliktes an.

2. Der genaue Ablauf der Schlägerei lässt sich nicht bis ins letzte Detail aufklären. Die Zugehörigkeit von Amadeus Quirin Hölle zu einer Studentenverbindung spielte bei der Entstehung des Streits keine Rolle. Der Ablauf der Schlägerei war jedoch geprägt von der Zurschaustellung von Männlichkeit.
Die Angaben zur Entwicklung der Schlägerei sind unterschiedlich. Streitauslöser war wohl ein Zusammentreffen zwischen Hölle und drei Freunden des Opfers in der Toilette der Bar, in dessen Verlauf ein Freund des Opfers das Einstecktuch aus Hölles Jackett entwendete, um es einem anderen als Toilettenpapier zu reichen. Hölle holte sich sein Tuch ohne körperliche Auseinandersetzung zurück und die Situation schien vorerst geklärt. Bei einem Einstecktuch handelt es sich im Übrigen nicht um Verbindungscouleur.
Einige Zeit später, als alle Beteiligten wegen der Schließung die Bar gleichzeitig verließen, kam es vor der Tür zu einem erneuten Wortgefecht. Dieses begannen zwei Freunde des Opfers mit Hölle und entwendeten ihm dabei erneut das Einstecktuch, nachdem Hölle einen der beiden angespuckt hatte. Es entstand eine wüste Schlägerei, bei der neben Hölle vor allem Ali Baram Shahid als Aggressor auftrat. Er fand auf Seiten der Freunde des Opfers mindestens zwei Personen vor, die ebenfalls Schlichtungsversuchen zum Trotz die Schlägerei forcierten. Diese Einschätzung beruht auf der Aussage dieser beiden Personen selbst. Schlichtungsversuche gab es sowohl aus der Gruppe des Opfers als auch aus der Gruppe des Angeklagten. Es ließ sich in keiner der beiden Gruppen ein organisiertes und in sich geschlossenes Vorgehen feststellen.
Das Opfer Patrick H. hob im weiteren Verlauf die Stange eines Straßenschildes vom Boden auf, hielt diese quer vor den eigenen Körper, ging damit auf Hölle zu und drängte ihn zurück. Dabei versuchte er Hölle zu treten und beschimpfte ihn. Patrick H., der in der Tatnacht Amphetamine konsumiert hatte, war laut Aussage seiner Freunde sehr aggressiv und „außer sich“ und sei „nicht zu beruhigen“ gewesen. Diese Einschätzung zu Patrick H.‘s Verhalten beruht ausschließlich auf Aussagen von seinen Freunden und außenstehenden Personen, nicht auf den Aussagen der Verbindungsstudenten.
Hölle stach in der Folge mit seinem Taschenmesser zu, welches sich in seiner Jackentasche befunden hatte. Da nicht einmal die beiden Freunde von Hölle eine Warnung vor dem Messerstich vernommen haben, ist davon auszugehen, dass er unvermittelt zustach.
Die Verbindungszugehörigkeit von Hölle spielte nach unserer Einschätzung bei der gesamten Entstehung des Streits keine Rolle. Keine_r der 32 Zeug_innen sagte etwas aus, das Anlass für eine gegenteilige Annahme liefern konnte. Wir stufen insbesondere die Aussagen der Freund_innen des Opfers – gerade weil sie offensichtlich nicht vorbereitet und abgesprochen und deshalb teilweise widersprüchlich waren – als sehr glaubwürdig ein.
Unserer Einschätzung nach standen sich in dieser Nacht auf beiden Seiten Männer gegenüber, die sich – zusätzlich aufgeputscht durch Alkohol und Amphetamine – aggressiv, pöbelig und mackrig verhielten. Die gegenseitigen Aggressionen schaukelten sich bis zum bekannten tragischen Ende hoch.
Nur weil wir die Verbindungszugehörigkeit Hölles nicht als ausschlaggebend für die Entstehung des Streits einstufen, wollen wir die Tat dennoch nicht als unpolitisch betrachten. Die Erziehung zur mannhaften Wehrhaftigkeit ist ein konstituierender Teil des Verbindungswesens. Jedoch stellen patriarchale Männlichkeitskonzeptionen und die ihnen einbeschriebenen Ideale ein gesamtgesellschaftliches Problem dar. In der konkreten Analyse von Streit und Schlägerei müssen verschiedene Faktoren beachtet werden. Ein sehr wichtiger davon ist unserer Einschätzung nach die Gemengelage aus verletztem Stolz, Aggressivität und mackerhaftem Auftreten, die aus oben genannter reaktionärer Geschlechtskonzeption resultiert. Die Verbindungszugehörigkeit der Beteiligten spielt für uns also insofern eine Rolle, als dass das problematische Männlichkeitsbild, das den Ablauf der Situation geprägt hat, in überhöhter Form Teil des Weltbildes und Ideals von Verbindungsstudenten ist. Wie bereits angeführt betrachten wir die oben beschriebene Geschlechtsperformance allerdings nicht als Alleinstellungsmerkmal von Studentenverbindungen. Die aus einer reaktionären Erziehung resultierenden Handlungsschemata trafen in der nicht-korporierten Gruppe um Patrick H. einen willigen Gegenpart.

3. Ob Amadeus Quirin Hölle bei seiner Tat in Notwehr handelte, lässt sich nicht eindeutig klären.
Das Gericht nahm im Ergebnis eine Notwehr von Hölle an, weswegen trotz des vollendeten Totschlags ein Freispruch erfolgte. Entscheidend für die Einstufung als Notwehr ist die Frage, ob der Messerstich Hölles eine erforderliche Verteidigungshandlung gegen den Angriff des Opfers mit dem Straßenschild gewesen ist oder nicht. Das Gericht nahm eine solche Verteidigungshandlung an, weshalb Hölle straflos bleibt. Im Urteil wurde festgestellt, dass das Gericht nicht davon überzeugt sei, dass diese Handlung wirklich erforderlich gewesen sei, dies aber im Bereich des Möglichen liege und deshalb (im Zweifel für den Angeklagten) davon ausgegangen werden müsse, dass der Messerstich zumindest erforderlich gewesen sein könnte.
Wir halten die Annahme einer nicht erforderlichen Notwehrhandlung für plausibler. Hölle hatte vor seinem Messerstich keine Warnung ausgesprochen, hätte dies unserer Einschätzung nach aber tun können. Die Gegenauffassung des Gerichts bewegt sich im Bereich des Erwartbaren und juristisch Nachvollziehbaren und keinesfalls im Bereich der „Klassenjustiz“, der Willkür oder der Vereitelung eines politischen Hintergrundes der Tat. Die Rekonstruktion des Tathergangs, von der das Gericht bei seiner Entscheidung ausgeht, halten wir nach den gegebenen Umständen des Gerichtsprozesses grundsätzlich für richtig. Es wird sich zeigen, ob das Revisionsgericht zu einer anderen Auffassung kommen wird.

IV. Fazit und politische Einschätzung

Wir hatten uns als Antifagruppe nicht nur mit der Tötung durch einen Verbindungsstudenten auseinander zu setzen, sondern auch mit Erwartungshaltungen und Vorwürfen aus der linken Szene. Wir würden den politischen Hintergrund der Tat verschleiern und einen politischen Mord verschweigen. Unsere nicht der allgemeinen Erwartung entsprechende Reaktion wurde als Schweigen gewertet, das den Freispruch begünstigt habe. Dabei kamen häufig Vorwürfe von Personen, die offensichtlich keinerlei Kenntnisse über die Umstände der Tat haben. Eine populistische und hetzerische Vorgehensweise, die normalerweise der BILD-Zeitung vorgehalten wird, aber in Zeiten von stupider Facebook-Omnipräsenz selbst vor vermeintlich linken Kreisen keinen Halt zu machen scheint.
Uns ist wichtig, dazu folgende drei Punkte festzuhalten:

1. Es liegt kein Fall von „Klassenjustiz“ und kein politisches Skandalurteil vor.
Unserer Auffassung nach ging das Gericht von einem richtigen Geschehensablauf aus. Diese Rekonstruktion des Sachverhalts stützt sich vor allem auf die Zeug_innen, die der Gruppe des Opfers zuzuordnen sind, sowie auf völlig außenstehende Zeug_innen. Wir halten die Aussagen der Verbindungsstudenten nicht für glaubwürdig und auch das Gericht hatte vielfach Zweifel daran. Dies ändert aber nichts daran, dass der Geschehensablauf wie u. a. von den Freund_innen des Opfers geschildert vorgegangen sein muss. Aus reinem Wunschdenken einen völlig anderen Ablauf zu konstruieren, erscheint uns nicht zielführend, sondern populistisch.
Ganz grundsätzlich möchten wir an dieser Stelle darauf hinweisen, dass wir bei unserer Politik keinen Cent auf Staat und Recht setzen. Wir verstehen antifaschistische Politik als Kampf ums Ganze und sehen uns deshalb im offenen Widerspruch zum kapitalistischen Staat.
Dies darf aber im Umkehrschluss nicht bedeuten, selbst noch hinter Errungenschaften des bürgerlichen Staates zurückzufallen. Deswegen halten wir innerhalb des bürgerlichen Staates rechtsstaatliche Errungenschaften wie den Grundsatz „im Zweifel für den Angeklagten“ und die Ablehnung justizieller Willkür für sinnvoll. Von einem verschwiegenen Nazimord oder einem Urteil von „Klassenjustiz“ kann wie geschildert keine Rede sein.

2. Antifa-Arbeit muss auf seriöser Recherche basieren und darf nicht emotional gesteuertem Vergeltungsbedürfnis folgen.
Aus den Passivitäts-Vorwürfen, die uns meist ohne sachliche Grundlage gemacht wurden, entnehmen wir ein auch in der linken Szene offensichtlich weit verbreitetes Bedürfnis nach Rache und Vergeltung. Es bestand offenbar vielfach der Wunsch, ein linksradikales Opfer – durch Nazihand ermordet -, einen Märtyrer zu haben, den man politisch benutzen kann. Auf diesem Bedürfnis gründende an uns gerichtete Forderungen sind ekelhaft.
Eine solide und seriöse Recherche muss immer der Ausgangspunkt antifaschistischer Arbeit sein. Sie darf unseretwegen durch emotionale Bedürfnisse nach Vergeltung motiviert, aber niemals gesteuert werden. Die Möglichkeit, eine breitere Öffentlichkeit überhaupt zu erreichen und letztendlich von antifaschistischen Inhalten zu überzeugen, hängt auch maßgeblich davon ab, durch verlässliche Informationen als ernst zu nehmende Ansprechpersonen wahrgenommen zu werden. Mit plumpen und vorschnellen Bauchgefühl-Forderungen ohne informativen Background ist als Antifagruppe nicht viel zu gewinnen.

3. Studentenverbindungen gehören aufgelöst!
Trotz allem gilt unser Hauptaugenmerk wie eh und je dem politischen Gegner. Studentenverbindungen wirken aktiv an gesellschaftlichen Ausschlussprozessen mit und gehören aus vielerlei Gründen aufgelöst. Diesen Kampf müssen wir gemeinsam weiterkämpfen! Diese Stellungnahme liefert Informationen, die dafür nützlich sein können.
Auch wenn die vorliegende Stellungnahme die linke Volksmob-Seele nicht zufriedenstellen wird, ist sie als Teil antifaschistischen Engagements gegen das Verbindungswesen zu verstehen. Die konkrete Tat taugt nicht als Beispiel für eine generelle Kritik am Verbindungswesen. Sie ist aber für eine solche Kritik auch nicht nötig. Für die spezifische Kritik am Ideal von mannhafter Wehrhaftigkeit und an mit ihr verbundener Praxis in korporierten wie nicht-korporierten Kreisen kann die Tat jedoch Illustration sein.
Wir brauchen für eine grundsätzliche Ablehnung des Verbindungswesens keinen konstruierten politischen Mord. Für uns gilt nach wie vor: Das Verbindungswesen und die beteiligten und profitierenden Personen müssen mit allen Mitteln bekämpft werden!

Marburg bleibt rot!